Gerätegemeinschaft – Einsatz eines Narkosegeräts in mehreren Betrieben

Aufgrund der hohen Anschaffungs- und Wartungskosten der Narkosegeräte kamen einige Tierahlter auf die Idee, Gerätegemeinschaften zu gründen und dieses eine Narkosegerät in mehreren Betrieben einzusetzen.

Außerdem existieren Leute, die sich ein Narkosegerät anschaffen, um dieses bei mehreren Betrieben gegen Entgeld einzusetzen.
Unsere Praxis rät davon ausdrücklich ab, da diese Art der gemeinsamen Nutzung eines Narkosegeräts aufgrund der Übertragungsgefahr der Krankheitserreger (seuchenhygienisch) ein sehr hohes Risiko darstellt. Eine vollständige Reinigung und Desinfektion des Narkosegeräts in allen Teilen ist niemals zu erreichen, um das Übertragungsrisiko gleich auf Null zu setzen.
Im Falle eines Krankheitsausbruchs mit schwerwiegenden Symptomen im Erzeugerbetrieb, beispielsweise einer Schweineinfluenza, lässt sich die Infektion nach der positiven Labordiagnostik nur durch teure und arbeitsintensive Impfmaßnahmen bekämpfen. Die bereits entstandenen Schäden kann man nicht mehr rückgängig machen.
Fatale Folgen würden nach dem Ausbruch einer Tierseuche, wie der Afrikanischen Schweinepest zustandekommen. Besonders in Zeiten der Afrikanischen Schweinepest ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen überlebensnotwendig und mit gemeinsamer Nutzung eines Narkosegeräts nicht zu erreichen.

Um all dies zu vermeiden und den eigenen Betrieb weiterhin sicher und gesund zu halten, sollte der Betrieb entweder im Besitz eines eigenen Narkosegerätes sein, oder die Ferkel vom Tierarzt per injektionem unter Vollnarkose setzen lassen.