Die schweinehaltenden Betriebe der Tierarztpraxis ALPI haben die Möglichkeit, bei Ferkelkastration die Injektionsnarkose als Alternative wählen zu können.
Mit der Injektionsnarkose bestehen keine Risiken für die Gesundheit des Anwenders, welche bei Inhalationsnarkose mit „Isofluran“ existieren.
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Erläuterungen
Die Kastration der unter acht Tage alten Ferkel ist ab 01.01.2021 gemäß §6 Abs.1 Satz 2a TierSchG nur unter wirksamer Schmerzausschaltung möglich. Im Tierschutzgesetz wurde es als Ziel gesetzt, eine wirksame Schmerzausschaltung zu erreichen, um diesen Eingriff vornehmen zu dürfen. Eine Bewusstseinsausschaltung genügt nicht. Eine Besonderheit des Anästhetikums „Ketamin“ liegt in seiner Wirkung, dass es nicht nur narkotisch, sondern auch intra- und postoperativ analgetisch (schmerzstillend bzw. -lindernd) wirkt. Das Inhalationsanästhetikum „Isofluran“ besitzt demgegenüber keine analgetische Wirkung und kann bei der Nozizeption (Schmerzwahrnehmung) von mechanischen Reizen (chirurgische Entfernung der Hoden) keine wirksame Schmerzausschaltung leisten. Die vorherige Gabe von einem NSAID lindert die postoperativen Schmerzen. Aus diesem Grunde erfüllt das Anästhetikum „Ketamin“ die Voraussetzungen des Tierschutzgesetztes für die Ferkelkastration zweifellos.
Tierarztpraxis ALPI
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