Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran ab 01.01.2021

Ab 01.01.2021 darf die Kastration von unter 8 Tage alten Ferkeln nur unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen. Die am 17.01.2020 in Kraft getretene Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) ermöglicht den sachkundigen Personen die selbstständige Einleitung der Inhalationsnarkose mit Isofluran zur Ferkelkastration. In unserer Praxis ist die Abgabe von Isofluran (Baxter) an sachkundige Personen im Rahmen der FerkBetSachkV ab 01.01.2021 möglich.

Die Abnahme der praktischen Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises ist von unserer Praxis ab sofort möglich.

VORTEILE DER INHALATIONSNARKOSE MIT ISOFLURAN:

  • Sehr kurze Einschlaf- und Aufwachphasen
  • Selbstständige Einleitung der Narkose, ohne Tierarzt
  • Flexibles Arbeiten, einfache Planbarkeit
  • Keine Einschränkungen bei der Vermarktung

NACHTEILE DER INHALATIONSNARKOSE:

  • Hohe Investitions-, Wartungs- und Reparaturkosten des Narkosegeräts
  • Hohes Gesundheitsrisiko des Anwenders und der Anwesenden: Zu den Details hier anklicken
  • Gefährdungsbeurteilung seitens der Berufsgenossenschaft (SVLFG) notwendig
  • Der Betriebsleiter haftet für Gesundheit der Mitarbeiter und der anderen Beteiligten
  • Erlangung und Fortschreibung eines Sachkundenachweises notwendig. Nur die sachkundige Person darf das Narkosegerät anwenden und die Narkose einleiten.

ANTRAGSTELLUNG

Wenn die theoretische und praktische Prüfungen bestanden wurden, muss der Antrag auf Erteilung des Sachkundenachweises gemäß Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) zusammen mit dem Führungszeugnis beim zuständigen Veterinäramt gestellt werden.

Das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie hier: Antrag Isofluran Sachkundenachweis

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