Ab 01.01.2021 darf die Kastration von unter 8 Tage alten Ferkeln nur unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen. Die am 17.01.2020 in Kraft getretene Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) ermöglicht den sachkundigen Personen die selbstständige Einleitung der Inhalationsnarkose mit Isofluran zur Ferkelkastration. In unserer Praxis ist die Abgabe von Isofluran (Baxter) an sachkundige Personen im Rahmen der FerkBetSachkV ab 01.01.2021 möglich.
Die Abnahme der praktischen Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises ist von unserer Praxis ab sofort möglich.
Wenn die theoretische und praktische Prüfungen bestanden wurden, muss der Antrag auf Erteilung des Sachkundenachweises gemäß Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) zusammen mit dem Führungszeugnis beim zuständigen Veterinäramt gestellt werden.
Das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie hier: Antrag Isofluran Sachkundenachweis
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